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Tube Lights

Änderung der
RoHS Richtlinie

Im Frühjahr 2022 hat die EU-Kommission die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU neu geregelt. Diese definiert unter anderem den Umgang mit Quecksilber enthaltenden Leuchtmitteln. Erfahren Sie jetzt alles über die neuen Änderungen und wie Sie künftig mit dem Verbot von Leuchtstofflampen umgehen können.

Leuchtmittelverbot EU.png

RoHS Richtlinie - die Änderungen zusammengefasst

25.Februar 2023

Verbot der Inverkehrbringung aller Kompaktleuchtstoff-lampen mit Stecksockel (CFLni)

25.Februar 2023

Verbot der Inverkehrbringung aller Leuchtstofflampen in Ringform (T5, T9)

25.August 2023

Verbot der Inverkehrbringung aller Leuchtstofflampen T5 und T8

01.September 2023

Verbot der Inverkehrbringung aller Halogen-Pins (G4, GY6.35, G9)

13.April  2015

Verbot der Inverkehrbringung aller HQL- und HQI-Lampen 

RoHS Richtlinie - Bedeutung

RoHS steht für „Restriction of the use of Hazards Substances“, also die Beschränkung der Verwendung von Gefahrstoffen. Im Genauen geht es dabei um die Verwendung von Quecksilber in Leuchtmitteln.

Quecksilber gilt als gefährlicher Stoff und seine Verwendung in Elektro- oder Elektronikgeräten ist untersagt. Bisher gab es Ausnahmen für T5- und T8-Leuchtröhren, Kompaktleuchtstofflampen und Lampen mit speziellem Verwendungszweck. Zu Beginn dieses Jahres 2023 wurden diese Ausnahmeregelungen im Anhang III jedoch überarbeitet. Dies hat zur Folge, dass die Produktion vieler Leuchtstofflampen nun untersagt ist.

Nur HPD-Lampen (z. B. UV-C) und Lampen für spezielle Zwecke dürfen für weitere 3-5 Jahre hergestellt werden. Das Verbot bezieht sich ausschließlich auf die Herstellung entsprechender Leuchtmittel. Die Verwendung, der Verkauf sowie der Erwerb von Lagerbeständen sind weiterhin erlaubt. Die RoHS-Richtlinien treiben somit die schrittweise "Ausphasung" nicht nachhaltiger Lichtquellen voran.

Welche Auswirkungen hat das Leuchtstoff­lampen­verbot?

Das Verbot von Leuchtstofflampen bringt nicht nur dem Planeten Vorteile, sondern auch Ihnen als Unternehmen. Die schrittweise Umsetzung der Verbote für ineffiziente Leuchtmittel fördert die vermehrte Produktion energieeffizienter Lösungen. Letztendlich trägt dies dazu bei, die Energiekosten im Unternehmen deutlich zu senken.

Unternehmen, die bisher auf die bald verbotenen Halogen- oder Leuchtstofflampen setzen, benötigen in absehbarer Zukunft neue Leuchtmittel. Obwohl vorhandene Lagerbestände von Leuchtstofflampen noch verkauft werden dürfen, sind diese begrenzt. Da es keine Nachlieferungen mehr vom Hersteller gibt, werden die Leuchtstofflampen nach und nach aus dem Markt genommen. In Industrieunternehmen wird sich diese Situation voraussichtlich weiter zuspitzen, da etwa 40 Prozent aller Unternehmen derzeit noch Leuchtstofflampen verwenden. Folglich sind auch diese Betriebe betroffen, wenn das Verbot für Leuchtstofflampen in Kraft tritt. Es ist daher notwendig, rechtzeitig die Umstellung der Lampenausstattung in den Betriebsstätten vorzunehmen.

RoHS - Frühzeitig planen 

Angesichts des schrittweisen Verbots einzelner Leuchtmittel ist eine rechtzeitige Planung von großer Bedeutung. Der frühzeitige Umstieg auf energieeffiziente Leuchtmittel lohnt sich sowohl aus finanzieller Sicht als auch in Bezug auf Stromkosten. Unternehmen können steigenden Ausgaben entgegenwirken, indem sie den Wechsel frühzeitig in Angriff nehmen. Unternehmen, die bereits jetzt den Übergang zu energieeffizienteren Alternativen planen und umsetzen, profitieren langfristig von erheblichen Energieeinsparungen und entlasten somit ihre Finanzen.

RoHS Richtlinie - die Änderungen

Es wurde bereits beschlossen, dass ab September 2023 die Einführung von T8-Leuchtstofflampen verboten wird. Die jüngsten Änderungen der RoHS-Richtlinien im letzten Frühjahr setzen das Aus für Leuchtstoffröhren noch einige Tage früher fest: Ab dem 25. August 2023 werden T8-Lampen zusammen mit T5-Leuchtstofflampen vom Markt genommen. Am 1. September folgen dann Halogen-Pins.

Zusätzlich betreffen diese Regelungen ab dem 25. Februar auch Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel und Leuchtstofflampen in Ringform. Ausnahmeregelungen, die eine Produktion für weitere 3-5 Jahre gestatten, gelten lediglich für HPD-Lampen und Lampen mit speziellem Zweck, beispielsweise für die UV-C-Desinfektion.

LED als Ersatz für Leuchtsstoff­lampen!

Im Fokus als Alternative zu herkömmlichen Lichtquellen stehen momentan LED-Leuchtmittel, da sie gegenüber Leuchtstofflampen entscheidende Vorteile bieten.

LED-Leuchten zeichnen sich durch ihre äußerst hohe Energieeffizienz im Vergleich zu anderen Leuchtmitteln aus. Sie ermöglichen Einsparungen von bis zu 50 Prozent der Energie im Vergleich zu herkömmlichen Leuchtmitteln. Dieser Effizienzgewinn ist dem Halbleitermaterial der Leuchtdiode geschuldet, das Licht klarer und heller ausstrahlt, jedoch weniger Energie verbraucht. Zudem enthalten LEDs keine schädlichen Chemikalien wie Quecksilber, das beispielsweise in Energiesparlampen und Quecksilberdampflampen vorkommt. Dadurch sind LEDs umweltfreundlicher.

Obwohl die Anschaffungskosten von LED-Leuchtmitteln zunächst höher erscheinen mögen im Vergleich zu konventionellen Lampen, amortisiert sich dies im Laufe der Zeit durch ihre deutlich längere Lebensdauer und höhere Effizienz. Abhängig von der Anwendungssituation rentiert sich LED-Beleuchtung bereits nach wenigen Jahren.

Neben der Effizienz und Langlebigkeit bieten LEDs auch Flexibilität in Bezug auf Lichtstärke. Sie sind in verschiedenen Lichtstärken erhältlich und können durch Sensoren gesteuert werden, um den individuellen Anforderungen gerecht zu werden und dadurch bis zu 95% Einsparung erreichen. Somit kann die Lichtstärke je nach Bedarf angepasst werden.

Darüber hinaus sind LEDs in verschiedenen Farbtemperaturen verfügbar, von warmweiß über kaltweiß bis hin zu bunten Farben. Dies macht sie vielseitig einsetzbar und für diverse Anlässe geeignet.

Vorteile von LED-Leuchten auf einen Blick:

 

  • lange Lebensdauer 

  • hohe Energieeffizienz

  • Flexibilität bezüglich der Lichtfarbe

  • hervorragende lichttechnische Werte

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